Seit 2006 sind in Wiesbaden über 2.000 Betreuungsplätze neu geschaffen worden: 800 in der Krippe, 450 in Elementarkindergärten und 900 für Grundschulkinder. Gleichzeitig sind die jährlichen Ausgaben der Stadt für die Kinderbetreuung von knapp unter 50 Miollionen € auf über 70 Millionen € angewachsen. Dennoch bleibt noch viel zu tun. Der weitere Ausbau der Kinderbetreuung ist eines der wichtigsten Projekte für ein familienfreundliches und –gerechtes Wiesbaden. In den kommenden Jahren liegt der Schwerpunkt bei den Kleinkindern (U3) sowie der Schulkinderbetreuung.
Die aktuelle Elternumfrage zur Kinderbetreuung hat einen Bedarf von 1.500 Krippenplätzen ergeben. Diese Nachfrage geht über das bisherige Versorgungsziel von 35 % hinaus. Die Zusammenführung von Kleinkindbetreuung und dem Elementarkindergarten einerseits sowie die Ansiedlung der Nachmittagsbetreuung an den Schulen als "Brücke zur Ganztagsschule" andererseits sind pädagogisch geboten.
Den weiteren Ausbau kann die Stadt nicht allein stemmen. Die anstehende Erhöhung der Elternbeiträge war daher unumgänglich. Mit den neuen Gebührensätzen einher geht eine Vereinfachung der Tarifstruktur. Das System wird übersichtlicher und gerechter.
Die Beitragsbefreiung gilt ab 1.1.2012 für die Halbtagsbetreuung, und zwar für alle Betreuungsformen von der Krippe über den Elementarkindergarten bis zur Grundschulbetreuung. Der Beitrag für den Ganztagsplatz steigt in der Krippe von 190 auf 250 €, für den Ganztagsplatz von 140 auf 160 €. Um dem Grundsatz der Gleichbehandlung Genüge zu tun, werden erstmals für die Betreuende Grundschule Gebühren erhoben. Im Hort oder bei den Betreuungsvereinen an der Schule waren von jeher Gebühren zu entrichten.
Die tatsächliche Nettobelastung durch die neuen Gebührensätze ist geringer als die Bruttobeträge in der Gebührensatzung. Zum einen wird das einkommensabhängige Zuschusssystem fortgeführt. Künftig werden auch Eltern, deren Kinder eine Vereinseinrichtung besuchen und die bisher ausgeschlossen waren, in das System einbezogen. Informationen, ob Sie Zuschussberechtigt sind, finden Sie unter http://www.wiesbaden.de/vv/produkte/51/141010100000009274.php
Weiterhin bleibt es bei der Ermäßigung für Mehrkindfamilien. Besuchen mehrere Geschwister eine Betreuungseinrichtung, sind für das zweite Kind nur 50 % des regulären Beitrags zu zahlen. Für das dritte und ggf. weitere Kinder muss – abgesehen vom Verpflegungsgeld - nichts mehr bezahlt werden.
Darüber hinaus erhalten alle Eltern, die Kita-Beiträge zu zahlen haben, zusätzlich über ihre Einkommensteuer eine Ermäßigung. 2/3 der Kinderbetreuungskosten (max. 4.000 € pro Kind und Jahr) sind als Sonderausgaben absetzbar.
Aus diesen Ermäßigungen resultieren ganz erhebliche Entlastungen, die beim Vergleich der alten und neuen Gebühren nicht außer acht bleiben dürfen.